WORTSTATT-Richtlinien

 

 

Die Autorengruppe WORTSTATT Oldenburg hat ihr Selbstverständnis und ihr Vorgehen sowohl innerhalb der Gruppe als auch bei öffentlichen Aktivitäten in Richtlinien festgehalten. 

 

Stand: Oktober 2024

 

 

1. Selbstverständnis der Autorengruppe WORTSTATT

 

Die Autorengruppe WORTSTATT wurde 1983 in Oldenburg zur gemeinsamen kritischen und beratenden Arbeit an literarischen Texten der Mitglieder gegründet. Sie ist kein Verein. Es gibt keine hierarchische Struktur. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt und gleichermaßen verantwortlich für den Ablauf der Sitzungen und den Auftritt in der Öffentlichkeit.

 

Eine regelmäßige Mitarbeit aller Mitglieder der Gruppe ist erwünscht.

 

 

2. Aktive Mitglieder der Autorengruppe WORTSTATT (aktualisiert am 4.10.24, neu aufgenommene Mitglieder werden jeweils ergänzt)

 

Annika Blanke, Elisabeth Drab, Wenzel Herzig, Gisa Kossel, Anne Krüger, Adriane Meinhardt, Alfred Nehring, Frauke Röhrs, Maria Anna Stommel

 

 

3. Arbeitsteilung in der Autorengruppe WORTSTATT

 

Aus praktischen Gründen der Arbeitsteilung gibt es drei Aufgabenbereiche, die von nominierten Personen aus der Gruppe wahrgenommen werden:

 

3.1 Ansprechperson gegenüber der Öffentlichkeit im Internet und den offiziellen Stellen:

 

z.Z. Adriane Meinhardt (dl8bdt@yahoo.de)

und Elisabeth Drab (elisabeth.drab@ewetel.net)

 

3.2 Verwaltung und Pflege des Internetauftritts der Gruppe: z.Z. Anne Krüger

 

3.3 Kassenwart: z.Z. Gisa Kossel

 

 

4. Veröffentlichungen der Autorengruppe WORTSTATT

 

Gemeinsame Veröffentlichungen werden gemeinschaftlich erarbeitet. Aktuell benannte Mitglieder bekommen in diesem Fall das Vertretungsrecht von der Gruppe übertragen, z.B. für Verträge mit einem Verlag.

 

 

5. Auftritte der Autorengruppe WORTSTATT

 

Bei Auftritten in der Öffentlichkeit als Autorengruppe WORTSTATT fließt, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Mitglieder, ein gezahltes Honorar in die WORTSTATT-Kasse.

 

 

6. Neue Mitglieder in der Autorengruppe WORTSTATT

 

Für den Erwerb der Mitgliedschaft nach dem 22. Oktober 2024 gilt folgendes Verfahren:

Der vollen Mitgliedschaft geht der Gaststatus voraus. Die Dauer des textpassiven Gaststatus beträgt zwei reguläre WORTSTATT-Sitzungen. In diesen haben Interessenten die Möglichkeit, die Arbeitsweise der Gruppe als Besucher kennenzulernen und sich an der Besprechung eingereichter Mitgliedstexte zu beteiligen.

 

Mit der dritten Sitzung beginnt der textaktive Status: Der Gast kann der Gruppe eigene Texte zur Besprechung vorlegen.

 

Der Gaststatus kann in eine volle Mitgliedschaft wechseln, wenn alle WORTSTATT- Mitglieder in einer Wahl der Aufnahme ohne Gegenstimme zustimmen. Die Abstimmung erfolgt unter Ausschluss aller Gäste.

 

Maßgabe bei der Abstimmung und für die Aufnahme ist, dass die Bewerberin/der Bewerber die qualitativen Anforderungen der Gruppe an seine vorgestellten Texte und an die textkritische Mitarbeit erfüllt. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

 

Der Gaststatus endet spätestens nach einem Jahr.